Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Für den Veranstalter
wird der Vertrag erst verbindlich, wenn er Buchung und Preis der
Reise schriftlich bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch
den Veranstalter zustande, die in angemessener Zeit erklärt werden
muss. Der Kunde erhält vom Veranstalter eine Bestätigung. Weicht
deren Inhalt von dem der Anmeldung ab, so weist der Veranstalter
darauf ausdrücklich hin. An das neue Angebot ist der Veranstalter 10
Tage gebunden. Ein Vertrag auf Grundlage des neuen Angebots kommt
zustande, wenn dem Veranstalter binnen 10 Tagen die Annahme erklärt
wird.
2. Bezahlung:
a) Mit Vertragsabschluss ist der Reisepreis fällig.
b) Die Reiseunterlagen des Veranstalters werden unmittelbar nach
Eingang in der Geschäftsstelle ausgehändigt.
3. Leistungen:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die
Leistungsbeschreibungen des Veranstalters sowie die hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung verbindlich. Nebenabreden,
besondere Vereinbarungen und Wünsche, denen der Veranstalter nach
Möglichkeit entspricht, sind in die Bestätigung aufzunehmen.
4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten
Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und
nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Evtl.
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängel behaftet sind. Der Veranstalter ist
verpflichtet, den Kunden über Änderungen und Abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ggf. einen kostenlosen
Rücktritt oder Umbuchung anzubieten. Der Veranstalter behält sich
vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte
Leistungen, z. B. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung
der die Reise betreffenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern,
wie sich die Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auswirkt, sofern
zwischen Vertragsabschluss und Reisetermin mehr als 4 Monate liegt.
Im Fall der nachträglichen Preisänderung ist der Reisende
unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reisebeginn, zu
benachrichtigen. Danach sind Preiserhöhungen nicht zulässig. Im Fall
einer Erhöhung über 5% und bei erheblichen Änderungen einer
wesentlichen Leistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte
unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preis-
bzw. Leistungsänderung geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen:
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung soll in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Maßgebend ist der Eingang beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann der Veranstalter angemessenen Ersatz für
die getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der
Veranstalter kann diesen Anspruch nach der Nähe zum Zeitpunkt des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn pauschalieren.
a) Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
Bis 43. Tag vor Reisebeginn 5%,
ab 42. bis 22. Tag vor Reisebeginn 10%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25%,
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 7. Tag vor Reisebeginn bis 100%.
Die Mindestgebühr beträgt € 15,50,-.
Bei Stornierung von Theater und Konzertkarten können diese mit bis
zu 100% berechnet werden.
b) Werden auf Kundenwunsch nach Buchung der Reise Änderungen
vorgenommen, so kann der Veranstalter bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 10,- erheben. Änderungen
nach dieser Frist können im Einzelfall als Rücktritt lt. Ziff. 5 a)
mit Neuanmeldung behandelt werden.
c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Der Veranstalter kann dem widersprechen, wenn dieser den
Reiseerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche Vorschriften
seiner Teilnahme entgegen sprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haftet er und der Reisende als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, pauschaliert auf € 15,50
d) Es kann der Fall eintreten, dass durch den Rücktritt eines Gastes
in den letzten 2 Wochen vor Reiseantritt die vorher erreichte
Mindestteilnehmerzahl nun nicht mehr geblieben ist. Bei allen
Busprogrammen gehen wir von einer Mindestteilnehmerzahl von 20
Personen aus, soweit nicht anders vermerkt. In diesem Fall haftet
der Gast bis zur Höhe seines Reisepreises.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so wird
sich der Veranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung
ersparter Aufwendungen bemühen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter:
In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Antritt der Reise vom
Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer festen Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmachung des Veranstalters
nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Kündigt der
Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich
jedoch den Wert ersparter Aufwendungen und Vorteile aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht beanspruchten Leistungen
anrechnen lassen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträgen.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der
ausgeschriebenen Teilnehmerzahl. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Kunden nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte das Nichterreichen der
Mindestbeteiligung bereits früher ersichtlich sein, so hat der
Veranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht zur Durchführung
der Reise für den Veranstalter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die
Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass der Veranstalter die dazu
führenden Umstände zu vertreten hat, nicht nachweisen kann oder die
Unterbreitung eines Ersatzangebots unterlassen hat. Bei Reiseabsagen
aus diesem Grund erhält der Kunde den bezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand
pauschal mit € 10,50 pro Buchung erstattet, wenn von einem
Ersatzangebot des Veranstalters kein Gebrauch gemacht wurde. Die
Opfergrenze wird erreicht, wenn Buchungsaufkommen und Kosten für
eine Reise in so krassem Missverhältnis stehen, dass die Durchführung
dem Veranstalter nicht mehr zugemutet werden kann.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg,
Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Bei Kündigung kann der Veranstalter
für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise zu erbringende
Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die
Kündigung nach Reiseantritt, ist der Veranstalter verpflichtet, die
notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur
Hälfte zu tragen, im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur
Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters:
a) Der Veranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: die
gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der
Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
b) Der Veranstalter haftet für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen.
10. Gewährleistung:
a) Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen
Ersatzleistung geschaffen werden, sofern die Nichterbringung oder
nicht vertragsgemäße Erbringung auf einem Umstand beruht, der nach
Vertragsabschluss eingetreten ist und nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurde.
b) Minderungen des Reisepreises.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann
der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise
in mangelfreiem Zustand zum wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - zweckmäßigerweise schriftlich
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge
eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist zur Abhilfe bedarf
es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter
verweigert wird. Er schuldet dem Veranstalter den auf die in
Anspruch genommenen Leistungen entfallene Teil des Reisepreises,
sofern die Leistung für ihn von Interesse waren.
d) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der
Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu
vertreten hat.
11. Haftungsbeschreibung:
a) Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Personenschäden
bis € 76 693,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung je Kunde
und Reise für Sachschäden beträgt € 4.090,-. Liegt der Reisepreis
über € 1363,-, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder
Mängel bei Leistungen, die ausdrücklich als Fremdleistungen in der
Reiseausschreibung bezeichnet sind.
d) Ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit
beschränkt und ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften,
anwendbar auf von einem Leistungsträgern nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann bzw.
sogar ausgeschlossen ist.
12. Mitwirkungspflicht:
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Anspruch wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber den Veranstalter geltend zu machen,
nach Ablauf dieser Frist nur dann, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des
Reisenden verjähren in 6 Monaten. Der Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der
Reisende Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem
Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3
Jahren.
14. Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften:
Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in
dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa-und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle. Änderungen vor
Reisebeginn zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das
zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der
Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Kurzfristige Buchungen:
Bei später als 7 Werktagen vor Reiseantritt getätigten Buchungen
kann eine fristgerechte Zustellung der Reiseunterlagen incl.
Sicherungsschein nicht garantiert werden. Der Veranstalter bemüht
sich um die Erstellung von Ersatzunterlagen z. B. per Telefax und
hinterlegt das Original am Abfahrtsort.
17. Gerichtsstand: Kassel
Poguntke Reisen
Wolfhager Str. 409
34128 Kassel
Bankverbindung
Kasseler Sparkasse
BLZ 520 503 53
Kto. 6 004 071
BVA e.V.
Wolfhager Str. 409
34128 Kassel
Bankverbindung
Kasseler Sparkasse
BLZ 520 503 53
Kto. 203 001 220
Geschäftsstelle:
Wolfhager
Str. 409 - 34128 Kassel -
Fon: (05 61) 6 02 95 95 - Fax: (05 61)
6 63 98
Bundesverband der Alleinreisenden e. V. -
Vorstand: Dr. Klaus Damm, Peter Grandefeld
Registergericht: Amtsgericht Kassel,
Registernummer: 850 VR 2903
Verantwortlich für den Inhalt (gemäß § 55 Abs. 2 RStV) ist der
Bundesverband de Alleinreisenden e.V.
Durch den Besuch der Website des Anbieters können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.
Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.
Haftungsausschluß
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mailadressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
webmaster:
